Schadensersatzansprüche sind sowohl möglich, wenn ein Vertrag besteht als auch ohne Vertragsverhältnis.
(1) Schadensersatzansprüche bei Verträgen, §§ 280 ff. BGB:
Bei jedem zivilrechtlichen Vertrag müssen grundsätzlich beide Seiten eine Leistung erbringen. Wenn es hierbei Störungen gibt, greift das allgemeine Schuldrecht ein. Eine Möglichkeit besteht dann darin, Schadensersatz zu verlangen.
Schadensersatz statt der Leistung:
Es kann Schadensersatz statt der Leistung gefordert werden, sofern dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung gesetzt wurde. Wie der Name schon sagt, erhält man eine Geldsumme anstatt der Ware.
Schadensersatz neben der Leistung:
Es kann aber auch Schadensersatz neben der Leistung, also neben Erhalt des Kaufgegenstandes gefordert werden.
(2) Schadensersatzansprüche ohne Vertrag, §§ 823 ff. BGB:
Wenn ein Rechtsgut verletzt wurde, z.B. der Körper oder das Eigentum, kann der Geschädigte vom Schädiger Schadensersatz verlangen.
(3) Tierhalterhaftung, § 830 BGB
Der Halter eines Tieres haftet für Schäden, die sein Tier anderen zufügt. Wenn ein Hund z.B. einen anderen Menschen / einen anderen Hund beißt, haftet der Halter hierfür. Der Geschädigte kann vom Hundehalter Schadensersatz fordern.